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Rechtsanwälte Avvocati Attorneys at law
MWST - Rückerstattung
Allgemeines
Der Vorsteuererstattungsantrag ist bei der
Eidgenössischen Steuerverwaltung über einen Vertreter mit Wohn- oder
Geschäftssitz in der Schweiz einzureichen.
Das antragstellende Unternehmen hat dem von ihm gewählten Vertreter eine
entsprechende Handlungsvollmacht erteilen.
Vorlage des Erstattungsantrages: Jedes Unternehmen / jede Person kann
nur einmal im Kalenderjahr die Rückerstattung der in der Schweiz
geleisteten Vorsteuer beantragen.
Mindestbetrag der Erstattung: Es werden ausschliesslich Vorsteuerbeträge
ab CHF 500.- pro Kalenderjahr erstattet.
Vorlagefrist: Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach
Beendigung des Kalenderjahres, in dem der Erwerb von Gütern oder der
Bezug von Dienstleistungen in der Schweiz stattgefunden hat, vorzulegen,
also vom 1. Januar bis zum 30. Juni des Folgejahres (Poststempel). Nach
Ablauf dieser Frist eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.
Da die zur Bearbeitung der Vorsteuerrückerstattung eingereichten Kopien
der Rechnungen von den schweizerischen Unternehmen auf Korrektheit und
Zahlungseingang geprüft werden müssen, sind diese, aufgrund des
hierdurch verursachten Zeitaufwandes, bis spätestens zum 31. Mai des
jeweiligen Jahres uns einzureichen.
Vorgehensweise
Das Unternehmen sendet uns die
nachstehenden Dokumente:
- Originalrechnungen mit Angabe der
Vorsteuer,
- Zahlungsbelege (z.B. Kopien der
Überweisungsvordrucke)
- Vollmacht: Formular Nr. 1222.
- Aufstellung der Rechnungen, für
die die Erstattung beantragt wird: Formular Nr. 1223
- Mit Unterschrift und Stempel
versehene Originalbescheinigung der Finanzbehörde
Angabe der
Bankverbindung für die Erstattung der Vorsteuer*.
Wir bitten, die
Formulare direkt im PDF-Format auszufüllen (das Programm berechnet
automatisch die Summe der Beträge) und auszudrucken. Wenn eine grössere
Anzahl leerer Formulare benötigt und von Hand ausgefüllt wird, kann das
Formular fotokopiert werden.
(Anmerkung*: Die Eidgenössische
Steuerverwaltung nimmt keine Auslandsüberweisungen vor. Die erstattete
Vorsteuer wird zunächst auf unser Postgirokonto (als Vertreter des
Unternehmers in Steuerangelegenheiten) überwiesen, um dann an den
Unternehmer weiterüberwiesen zu werden.
Die Rechnungen haben
konkret folgende Daten zu enthalten:
a) Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters sowie
dessen Steueridentifikationsnummer. b) Name und Anschrift des
Empfängers der Waren oder Dienstleistungen. c) Datum der Lieferung
oder Zeitraum des Dienstleistungsbezugs.
d) Gegenstand, Zweck und Umfang der jeweiligen Lieferung oder
Dienstleistung. e) Gegenleistung (Zahlung) für die Lieferung oder
Dienstleistung. f) Betrag der in der Rechnung angefallenen Steuern
für Lieferung / Leistung in Schweizer Franken oder als Prozentsatz (z.
B. inkl. 7,6% MwSt).
Unsere Tätigkeit umfasst:
1)
Prüfung der vom Unternehmer erhaltenen Dokumente.
2) Versand der Kopien von Rechnungen und Zahlungsbelegen an die
schweizerischen Warenlieferanten/Dienstleister mit der Bitte um
Bestätigung der Lieferung/Leistung und des Erhalts der Zahlung.
3) Nach Erhalt dieser Bestätigungen von den schweizerischen Unternehmen
reichen wir den entsprechenden Vorsteuererstattungsantrag umgehend mit
folgender Dokumentation bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein:
- Originalrechnungen mit Angabe der Vorsteuer - Zahlungsbelege,
- Formular Nr. 1225 mit Zusammenfassung der von den schweizerischen
Unternehmen erbrachten Leistungen sowie deren Bestätigung über die
Erbringung der Leistung und den Erhalt der Zahlung. - Steuerliche
Vertretungsvollmacht
4) Nach Genehmigung der
Vorsteuerrückerstattung seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung und
Erhalt des erstatteten Betrages, überweisen wir den entsprechenden
Betrag abzüglich ihrer vereinbarten Honorare und Postgebühren an den
Unternehmer.
HONORARE
zwischen 5% und 10% je nach Wert
und Umfang der Mandate
(das Honorar wird im Einverständnis
mit dem Kunden vereinbart)
min. EUR 65.- |
1. Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde
2. Formular Nr. 1222 (2 Seiten):
Vollmacht für die Vertretung in Steuerangelegenheiten
downloaden
Die 1. Seite ist vom Unternehmen
auszufüllen, dass die Rückerstattung beantragt.
Die 2. Seite ist vom uns als
Vertreter in Steuerangelegenheiten auszufüllen
3. Formular Nr.
1223: Aufstellung der Rechnungen / Leistungen
für die die Vorsteuerrückerstattung beantragt wird. Vom
uns.
downloaden
4. Formular Nr.
1225 (2 Seiten). Vom schweizerischen
Dienstleister auszufüllen.
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