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MWST - Rückerstattung

 

Allgemeines

Der Vorsteuererstattungsantrag ist bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung über einen Vertreter mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz einzureichen.


Das antragstellende Unternehmen hat dem von ihm gewählten Vertreter eine entsprechende Handlungsvollmacht erteilen.

Vorlage des Erstattungsantrages: Jedes Unternehmen / jede Person kann nur einmal im Kalenderjahr die Rückerstattung der in der Schweiz geleisteten Vorsteuer beantragen.

Mindestbetrag der Erstattung: Es werden ausschliesslich Vorsteuerbeträge ab CHF 500.- pro Kalenderjahr erstattet.

Vorlagefrist: Der Erstattungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Kalenderjahres, in dem der Erwerb von Gütern oder der Bezug von Dienstleistungen in der Schweiz stattgefunden hat, vorzulegen, also vom 1. Januar bis zum 30. Juni des Folgejahres (Poststempel). Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Da die zur Bearbeitung der Vorsteuerrückerstattung eingereichten Kopien der Rechnungen von den schweizerischen Unternehmen auf Korrektheit und Zahlungseingang geprüft werden müssen, sind diese, aufgrund des hierdurch verursachten Zeitaufwandes, bis spätestens zum 31. Mai des jeweiligen Jahres uns einzureichen.
 

Vorgehensweise

Das Unternehmen sendet uns die nachstehenden Dokumente:

  • Originalrechnungen mit Angabe der Vorsteuer,
  • Zahlungsbelege (z.B. Kopien der Überweisungsvordrucke)
  • Vollmacht: Formular Nr. 1222.
  • Aufstellung der Rechnungen, für die die Erstattung beantragt wird: Formular Nr. 1223
  • Mit Unterschrift und Stempel versehene Originalbescheinigung der Finanzbehörde

Angabe der Bankverbindung für die Erstattung der Vorsteuer*.

Wir bitten, die Formulare direkt im PDF-Format auszufüllen (das Programm berechnet automatisch die Summe der Beträge) und auszudrucken. Wenn eine grössere Anzahl leerer Formulare benötigt und von Hand ausgefüllt wird, kann das Formular fotokopiert werden.

(Anmerkung*: Die Eidgenössische Steuerverwaltung nimmt keine Auslandsüberweisungen vor. Die erstattete Vorsteuer wird zunächst auf unser Postgirokonto (als Vertreter des Unternehmers in Steuerangelegenheiten) überwiesen, um dann an den Unternehmer weiterüberwiesen zu werden.

Die Rechnungen haben konkret folgende Daten zu enthalten:

a) Name und Anschrift des Lieferanten oder Dienstleisters sowie dessen Steueridentifikationsnummer.
b) Name und Anschrift des Empfängers der Waren oder Dienstleistungen.
c) Datum der Lieferung oder Zeitraum des Dienstleistungsbezugs.
d) Gegenstand, Zweck und Umfang der jeweiligen Lieferung oder Dienstleistung.
e) Gegenleistung (Zahlung) für die Lieferung oder Dienstleistung.
f) Betrag der in der Rechnung angefallenen Steuern für Lieferung / Leistung in Schweizer Franken oder als Prozentsatz (z. B. inkl. 7,6% MwSt).


Unsere Tätigkeit umfasst:

1) Prüfung der vom Unternehmer erhaltenen Dokumente.

2) Versand der Kopien von Rechnungen und Zahlungsbelegen an die schweizerischen Warenlieferanten/Dienstleister mit der Bitte um Bestätigung der Lieferung/Leistung und des Erhalts der Zahlung.

3) Nach Erhalt dieser Bestätigungen von den schweizerischen Unternehmen reichen wir den entsprechenden Vorsteuererstattungsantrag umgehend mit folgender Dokumentation bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein:

- Originalrechnungen mit Angabe der Vorsteuer
- Zahlungsbelege,
- Formular Nr. 1225 mit Zusammenfassung der von den schweizerischen Unternehmen erbrachten Leistungen sowie deren Bestätigung über die Erbringung der Leistung und den Erhalt der Zahlung.
- Steuerliche Vertretungsvollmacht

4) Nach Genehmigung der Vorsteuerrückerstattung seitens der Eidgenössischen Steuerverwaltung und Erhalt des erstatteten Betrages, überweisen wir den entsprechenden Betrag abzüglich ihrer vereinbarten Honorare und Postgebühren an den Unternehmer.

 

HONORARE

zwischen 5% und 10% je nach Wert und Umfang der Mandate

(das Honorar wird im Einverständnis mit dem Kunden vereinbart)

 

min. EUR 65.-


 

1. Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde

2. Formular Nr. 1222 (2 Seiten): Vollmacht für die Vertretung in Steuerangelegenheiten downloaden

Die 1. Seite ist vom Unternehmen auszufüllen, dass die Rückerstattung beantragt.
Die 2. Seite ist vom uns als Vertreter in Steuerangelegenheiten auszufüllen
 

3. Formular Nr. 1223: Aufstellung der Rechnungen / Leistungen für die die Vorsteuerrückerstattung beantragt wird. Vom uns. downloaden

4. Formular Nr. 1225 (2 Seiten). Vom schweizerischen Dienstleister auszufüllen. downloaden

   

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